DAGEGEN
Ich mag ab und zu mal ein Bier...
was ich aber nicht mag,
sind diese alltäglichen Thekentipps
und deren Sprachrohre
wer kennt das nicht?
Jeder weiss ein bisschen von einem, der ein bisschen weiss
und das gibt verbunden mit der
menschlichen Phantasie,
dem Drang der Selbstdarstellung,
der oftmals verkorksten eigenen Logik,
der kleinen Portion Willkür
sowie dem bei manchen Menschen sehr ausgeprägtem Helfersyndrom
und einer Prise Eigennutz
eine oftmals bescheuerte aber anstrengende Mischung

deshalb folgen hier immer wieder ein paar
Wahrheiten
plötzlich Mitglied im Raucherclub
da war wieder sowas
... es sollte ein gemütlicher Abend werden. Aber ich hatte völlig vergessen, dass man ja in den schönen Kneipen und Gaststätten nicht mehr rauchen darf. Auch nicht im Cafe M... Aber da gibt es doch diese Zauber-Card ... und gut ist.
Wer von Euch ist nicht schon im Besitz einer dieser
Raucher-Club-Karten ?
ICH HAB JETZT SO EINE - und mal eben nachgehakt ...
Kurz und knapp und ohne Euch hier wirklich durch den §§-Dschungel führen zu wollen, habe ich im guten Glauben, dem Gesetzgeber legal ein Schnippchen geschlagen zu haben - kurzer Hand - eine Ordnungswidrigkeit begangen, nämlich weil ich im Cafe M... - Raucherclub eben genau das getan habe, was man vermeintlich in so einem Raucherclub tut ...
Über allem steht - wie sollte es anders sein - ein GESETZ und zwar das zum Schutze des Nichtrauchers
Wie in jedem Gesetz gibt es diese Hintertürchen (Ausnahmen) wie z.B.:
- vorübergehend aufgestellte Festzelte (unter 3 Wochen)
- Veranstaltungen zur Brauchtumspflege (naja, unbestimmter Rechtsbegriff)
- bei geschlossenen Gesellschaften
- die abgeschotteten kleineren Raucherräume
- bei Personen, die sich in psychiatrischer Behandlung befinden oder
- bei denen die Untersagung des Rauchens dem "Therapieziel entgenensteht"
(wieso denke ich jetzt an unseren alten Bundeskanzler?)
und
(und jetzt kommt´s) in sogenannten RAUCHERCLUBS
HA ! (zücke Clubausweis mit einem sehr zufriedenen Lächeln)
Kleinlaut muss ich allerdings feststellen, dass ein Raucherclub nur dann ein Raucherclub ist, wenn er als eingetragener Verein (und zwar mit Mitgliederverzeichnis und Clubausweisen ausgestattet) die Räumlichkeiten der Gaststätte AUSSCHLIESSLICH zum Zwecke des gemeinschaftlichen Konsums von Tabakwaren nutzt. Die für eine Gaststätte üblichen Dinge wie Zubereitung oder Verabreichung von Speisen und sowas dürfen hier mal gar nicht im Vordergrund stehen.
Beim Cafe M.. steht hier aber irgendwie was anderes im Vordergund
ZONK
Und somit landen wir über diesen kleinen Umweg schnurstracks auf der Zielgeraden Richtung ORDNUNGSWIDRIGKEIT, wonach nach § 6 (1) und (2) sowohl der Gast (weil er raucht) UND der Wirt (weil er sagt, dass man rauchen darf) mit einem netten Bußgeld belegt werden kann.
Ende - Aus die Maus.
seuftz (lasse den Clubausweis unauffällig verschwinden)
Die Entscheidung des Bundesverfassungegerichtes, die den sogenannten ECK-KNEIPEN eine Benachteilung gegenüber den Mehr-Raum-Kneipen eingeräumt und hier deswegen eine weitere Ausnahme zugestanden hat, greift auch nicht, weil es sich um wirkliche Einraum-Kneipen unter 75 qm handeln muss, bei denen der Gaststättenbetreiber NICHT über eine Gaststättenerlaubnis zur Verabreichung von Speisen verfügen darf.
Das Cafe M... ist keine Einraumkneipe
wieder ZONK
so sehr ich mich auch umsehe - da ist keineHintertür mehr
wohl aber ein völlig überflüssiger und nutzloser
RAUCHER-CLUBAUSWEIS
(2009)
WIKIPEDIA
foto: bierkasten / ralf53 / quelle: www.piqs.de