DAGEGEN


Ich mag ab und zu mal ein Bier...
was ich aber nicht mag,


  sind diese alltäglichen Thekentipps 


und deren Sprachrohre

wer kennt das nicht?

Jeder weiss ein bisschen von einem, der ein bisschen weiss


und das  gibt verbunden mit der

menschlichen Phantasie,
dem Drang der Selbstdarstellung,
der oftmals verkorksten eigenen Logik,
der kleinen Portion Willkür
sowie dem bei manchen Menschen sehr ausgeprägtem Helfersyndrom
und einer Prise Eigennutz

eine oftmals bescheuerte aber anstrengende Mischung




deshalb folgen hier immer wieder ein paar
Wahrheiten

plötzlich Mitglied im Raucherclub


da war wieder sowas

... es sollte ein gemütlicher Abend werden. Aber ich hatte völlig vergessen, dass man ja in den schönen Kneipen und Gaststätten nicht mehr rauchen darf. Auch nicht im Cafe M... Aber da gibt es doch diese Zauber-Card ... und gut ist.

Wer von Euch ist nicht schon im Besitz einer dieser

Raucher-Club-Karten ?

ICH  HAB  JETZT  SO  EINE  -  und mal eben nachgehakt ...


Kurz und knapp und ohne Euch hier wirklich durch den §§-Dschungel führen zu wollen, habe ich im guten Glauben, dem Gesetzgeber legal ein Schnippchen geschlagen zu haben - kurzer Hand - eine Ordnungswidrigkeit begangen, nämlich weil ich im Cafe M... - Raucherclub eben genau das getan habe, was man vermeintlich in so einem Raucherclub tut ...

Über allem steht - wie sollte es anders sein - ein GESETZ und zwar das zum Schutze des Nichtrauchers

Wie in jedem Gesetz gibt es diese Hintertürchen (Ausnahmen) wie z.B.:

- vorübergehend aufgestellte Festzelte (unter 3 Wochen)
- Veranstaltungen zur Brauchtumspflege (naja, unbestimmter Rechtsbegriff)
- bei geschlossenen Gesellschaften
- die abgeschotteten kleineren Raucherräume

- bei Personen, die sich in psychiatrischer Behandlung befinden oder
- bei denen die Untersagung des Rauchens dem "Therapieziel entgenensteht"
(wieso denke ich jetzt an unseren alten Bundeskanzler?)

und
(und jetzt kommt´s) in sogenannten   RAUCHERCLUBS

HA !  (zücke Clubausweis mit einem sehr zufriedenen Lächeln)

Kleinlaut muss ich allerdings feststellen, dass ein Raucherclub nur dann ein Raucherclub ist, wenn er als eingetragener Verein (und zwar mit Mitgliederverzeichnis und Clubausweisen ausgestattet) die Räumlichkeiten der Gaststätte  AUSSCHLIESSLICH  zum Zwecke des gemeinschaftlichen Konsums von Tabakwaren nutzt.  Die für eine Gaststätte üblichen Dinge wie Zubereitung oder Verabreichung von Speisen und sowas dürfen hier mal gar nicht im Vordergrund stehen. 

Beim Cafe M.. steht hier aber irgendwie was anderes im Vordergund

ZONK

Und somit landen wir über diesen kleinen Umweg schnurstracks auf der Zielgeraden Richtung  ORDNUNGSWIDRIGKEIT, wonach nach § 6 (1) und (2) sowohl der Gast (weil er raucht)  UND  der Wirt (weil er sagt, dass man rauchen darf) mit einem netten Bußgeld belegt werden kann.
Ende - Aus die Maus.

seuftz (lasse den Clubausweis unauffällig verschwinden)

Die Entscheidung des Bundesverfassungegerichtes, die den sogenannten ECK-KNEIPEN eine Benachteilung gegenüber den Mehr-Raum-Kneipen eingeräumt und hier deswegen eine weitere Ausnahme zugestanden hat, greift auch nicht, weil es sich um wirkliche Einraum-Kneipen unter 75 qm handeln muss, bei denen der Gaststättenbetreiber NICHT über eine Gaststättenerlaubnis zur Verabreichung von Speisen verfügen darf.

Das Cafe M... ist keine Einraumkneipe

 wieder 
ZONK

so sehr ich mich auch umsehe - da ist keineHintertür mehr

wohl aber ein völlig überflüssiger und nutzloser

RAUCHER-CLUBAUSWEIS


(2009)



GOOGLE

WIKIPEDIA

foto: bierkasten / ralf53 / quelle: www.piqs.de





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